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Rechtsprechung
   VG Hamburg, 20.10.2011 - 17 K 3395/08   

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https://dejure.org/2011,33285
VG Hamburg, 20.10.2011 - 17 K 3395/08 (https://dejure.org/2011,33285)
VG Hamburg, Entscheidung vom 20.10.2011 - 17 K 3395/08 (https://dejure.org/2011,33285)
VG Hamburg, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - 17 K 3395/08 (https://dejure.org/2011,33285)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Aufenthaltsverbot zur Verhütung von Straftaten: Ermessensfehler bei fehlerhafter Subsumtion unter ein Strafgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 274
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 16.03.2006 - 1 Ss 189/05

    Hausfriedensbruch: Hausverbot für unterirdische Fußgängerpassage zur

    Auszug aus VG Hamburg, 20.10.2011 - 17 K 3395/08
    So hat etwa das Oberlandesgericht Frankfurt in einer Entscheidung aus dem Vorjahr (Beschl. v. 16.3.2006, 1 Ss 189/05), veröffentlich mit Leitsatz und Gründen in zwei juristischen Fachzeitschriften (NJW 2006, 1746-1750 und StV 2007, 640-643) sowie in den Datenbanken juris und beck-online, die auf der reichsgerichtlichen Rechtsprechung fußende Auslegung des Tatbestandsmerkmals "befriedetes Besitztum" wie folgt zusammengefasst:.
  • RG, 12.12.1884 - 2994/84

    Kann ein Besitztum nur dann als befriedet im Sinne des §. 123 St.G.B.'s angesehen

    Auszug aus VG Hamburg, 20.10.2011 - 17 K 3395/08
    "Ein "befriedetes Besitztum" ist nach der seit der Entscheidung des Reichsgerichts (Urteil vom 12.12.1884, RGSt. 11, 293 f.) einhelligen Rechtsprechung und der übereinstimmenden Auffassung der Literatur immer dann gegeben, wenn ein Grundstück von dem Berechtigten in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren gegen das beliebige Betreten durch andere (. . .) gesichert ist.
  • RG, 30.10.1903 - 3702/03

    Gehört zum Begriffe des "befriedeten Besitztums" der räumliche oder

    Auszug aus VG Hamburg, 20.10.2011 - 17 K 3395/08
    Dabei besteht seit der Entscheidung des Reichsgerichts vom 30.10.1903 (RGSt 36, 395 ff) auch Einigkeit darüber, daß bei einem in solcher Weise "befriedigten", eingehegten Grundstück die Anwendung der Vorschrift nicht von weiteren Voraussetzungen abhängig ist, es insbesondere nicht etwa noch zusätzlich eines Zusammenhangs des Besitztums mit einer unter dem Schutze des Hausfriedens stehenden Wohnung oder eines Geschäftsraumes bedarf.
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus VG Hamburg, 20.10.2011 - 17 K 3395/08
    Jedenfalls im Ergebnis sind die Voraussetzungen einer solchen Klage, bei der es um die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts geht, der sich vor Eintritt der Bestandskraft vorprozessual erledigt hat, dem § 43 VwGO zu entnehmen (BVerwG, Urt. v. 14.7.1999, 6 C 7/98, BVerwGE 109, 203, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus VG Hamburg, 20.10.2011 - 17 K 3395/08
    Der Eingriff in den grundrechtlich geschützten Bereich verbunden mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. zu diesen Maßstäben BVerwG, Urt. v. 29.4.1997, NJW 1997, 2534, juris Rn. 21) erfordern, ein schutzwürdiges ideelles Interesse an der Rechtswidrigkeitsfeststellung anzuerkennen.
  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus VG Hamburg, 20.10.2011 - 17 K 3395/08
    (1) Maßgeblich für diese Feststellung ist die zum Zeitpunkt der Erledigung des Verwaltungsakts bestehende Sach- und Rechtslage (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.07.1985, 3 C 25/84, NJW 1986, 796, juris Rn. 42 für ein früheres Verpflichtungsbegehren).
  • OVG Saarland, 02.07.2009 - 3 A 217/08
    Auszug aus VG Hamburg, 20.10.2011 - 17 K 3395/08
    Die Beklagte hat bei dieser Ermessensentscheidung von einem ausreichend ermittelten Sachverhalt auszugehen (§ 24 Abs. 2 HmbVwVfG, vgl. zum Aufenthaltsverbot: BayVGH, Beschl. v. 2.7.2008, 10 C 08.817, juris Rn. 17; OVG Saarlouis, Urt. v. 2.7.2009, 3 A 217/08, juris Rn. 80 ff.).
  • VGH Bayern, 02.07.2008 - 10 C 08.817

    Betretensverbot; Ermessen; Tatsachenfeststellung

    Auszug aus VG Hamburg, 20.10.2011 - 17 K 3395/08
    Die Beklagte hat bei dieser Ermessensentscheidung von einem ausreichend ermittelten Sachverhalt auszugehen (§ 24 Abs. 2 HmbVwVfG, vgl. zum Aufenthaltsverbot: BayVGH, Beschl. v. 2.7.2008, 10 C 08.817, juris Rn. 17; OVG Saarlouis, Urt. v. 2.7.2009, 3 A 217/08, juris Rn. 80 ff.).
  • VG Hamburg, 05.06.2018 - 17 K 1823/18

    Ingewahrsamnahme eines italienischen Staatsangehörigen im Rahmen der

    Zwar bezieht sich die Klage auf ein vergangenes Rechtsverhältnis, doch ist ein solches Rechtsschutzbegehren nach allgemeiner Auffassung zulässig, sofern ein Rechtsschutzbedürfnis in Gestalt eines Feststellungsinteresses fortbesteht (VG Hamburg, Urt. v. 20.10.2011 - 17 K 3395/08 - juris Rn 20).
  • VG Hamburg, 02.10.2012 - 5 K 1236/11

    Verdachtsunabhängige Identitätskontrolle und Durchsuchung in sog.

    Ihr wäre die Möglichkeit, (im Falle der Rechtswidrigkeit der angegriffenen polizeilichen Maßnahmen) über die gerichtliche Rechtswidrigkeitsfeststellung eine Art Genugtuung und damit wenigstens einen - wenn auch unvollkommenen - Ausgleich für die Verletzung einer wesentlichen Grundrechtsposition zu erlangen, abgeschnitten (vgl. VG Hamburg, 20.10.2011, 17 K 3395/08, Rn. 20 - juris).
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 23.01.2012 - 2 B 261/11   

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https://dejure.org/2012,1569
OVG Bremen, 23.01.2012 - 2 B 261/11 (https://dejure.org/2012,1569)
OVG Bremen, Entscheidung vom 23.01.2012 - 2 B 261/11 (https://dejure.org/2012,1569)
OVG Bremen, Entscheidung vom 23. Januar 2012 - 2 B 261/11 (https://dejure.org/2012,1569)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 274
  • FamRZ 2012, 748
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 14.11

    Anrechnung der Auslandsausbildung; Ausbildung; Ausbildungsabschluss;

    Die durch das Ausbildungsförderungsreformgesetz erfolgten Änderungen sind zudem im zeitlichen Zusammenhang mit dem zuvor eingeleiteten Bologna-Prozess zu betrachten, zu dessen Hauptzielen die Förderung von Mobilität, von internationaler Wettbewerbsfähigkeit und von Beschäftigungsfähigkeit zählen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 23. Januar 2012 - 2 B 261/11 - NVwZ-RR 2012, 274).

    Es spricht bereits Überwiegendes dafür, dass ein "Semester" im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 1 BAföG auch ein "Trimester" sein kann, wenn an einer ausländischen Hochschule die Ausbildungsabschnitte nicht in Semester, sondern in Trimester gegliedert sind (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 23. Januar 2012 a.a.O.).

  • VG Hamburg, 04.05.2017 - 2 K 1667/16

    Ausbildungsförderung für Auslandsstudium - Visiting Scholar

    Allerdings unterfällt dem Begriff des Semesters i.S.d. § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BAföG, das dem Wortlaut nach ein Halbjahr bezeichnet, auch ein Trimester an einer ausländischen Ausbildungsstätte, falls dort das Studienjahr in drei Trimester und eine vorlegungsfreie Zeit geteilt ist (OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.1.2014, 4 LA 51/13, NJW 2014, 1130 LS, juris Rn. 8 ff.; OVG Bremen, Beschl. v. 23.1.2012, 2 B 261/11, NVwZ-RR 2012, 274, juris Rn. 8 ff.).

    Dem folgt die bereits dargestellte - weite - Auslegung des Begriffs Semester i.S.d. § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 Var. 2 BAföG, worunter als sinnvolle Teilausbildung auch ein Trimester fällt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.1.2014, a.a.O.; OVG Bremen, Beschl. v. 23.1.2012, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 12 S 699/16

    (Keine) Ausbildungsförderung für ein an einer angegliederten Einrichtung einer

    Dies trägt dem Gedanken des sog. Bologna-Prozesses (näher Lindner, in: Hartmer/Detmer, Hochschulrecht, 3. Aufl., 2017, Kap. 11 Rn. 34 ff.) in besonderem Maße Rechnung, zu dessen Zielen u.a. die Förderung von Mobilität, von internationaler Wettbewerbsfähigkeit und von Beschäftigungsfähigkeit zählen (OVG Bremen, Beschluss vom 23.01.2012 - 2 B 261/11 - juris Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2021 - 12 S 1820/18

    Bewilligung von Leistungen der Ausbildungsförderung für ein Auslandspraktikum;

    Der Gesetzgeber hat insbesondere die Modularisierung der Studiengänge an den deutschen Hochschulen, die mit dem Bologna-Prozess ihren Ausgang nahm, zu dessen Zielen u.a. die Förderung von Mobilität, von internationaler Wettbewerbsfähigkeit und von Beschäftigungsfähigkeit zählen (OVG Bremen, Beschluss vom 23.01.2012 - 2 B 261/11 -, juris Rn. 13), nicht zum Anlass genommen, die Möglichkeiten einer Ausnahme von der Beschränkung der Ausbildungsförderung durch § 16 Abs. 1 Satz 2 BAföG zu erweitern.
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2014 - 4 LA 51/13

    Kriterien zur Auslegung des Begriffs "Semester" gem. § 5 Abs. 2 S. 3 BAföG i.R.

    Daher umfasst der Begriff des Semesters grundsätzlich auch ein Trimester, wenn an einer ausländischen Hochschule die Ausbildungsabschnitte nicht in Semester, sondern in Trimester gegliedert sind (ebenso OVG Bremen, Beschl. v. 23.1.2012 - 2 B 261/11 -).
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